Seite teilen:

Schulgeldinfo


Das Burgenländische Musikschulwerk ist aufgrund des Burgenländischen Musikschulförderungsgesetzes 1993 verpflichtet, die Höhe des Schulgeldes so festzusetzen, dass damit 25 % der Personalkosten des Burgenländischen Musikschulwerks abgedeckt werden können. [1]  


Die Höhe des Schulgeldes für das Schuljahr 2023/24 beträgt pro Semester:

 

Unterrichtsform
Schulgeld pro Person und Semester [2]

Einzelunterricht 50 Minuten

410,-  €

Partnerunterricht 75 Minuten oder Einzelunterricht 37,5 Minuten

360,-  €

Partnerunterricht 50 Minuten oder Einzelunterricht 25 Minuten

280,-  €

Gruppenunterricht 50 Minuten, 3 bis 5 Kinder

215,-  €

Kursunterricht 50 Minuten, 6 bis 12 Kinder

105,-  €


Ergänzungsfächer wie Orchester, Ensemble oder Musikkunde sind schulgeldfrei.

Die Anmeldung für das Schuljahr 2023/24 ist ab 1. Mai möglich.


[1] 55 % der Personalkosten werden vom Land Burgenland und 20% von den Gemeinden getragen. Der gesamte Sachaufwand wird von den Gemeinden getragen.
In den Jahren 2020 und 2021 konnte von einer Schulgelderhöhung abgesehen werden, im Jahr 2022 erfolgte eine geringe Erhöhung. Für das Schuljahr
2023/24 ist aufgrund der Budgetentwicklung eine neuerliche Erhöhung vorzunehmen.

[2] Im Schulgeld ist ein Lehrmittelbeitrag in der Höhe von € 4,-  enthalten.

Schulgeldermäßigung und -rückerstattung:


Gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes über die Förderung des Musikschulwesens im Burgenland (Bgld. Musikschulförderungsgesetz), LGBl. Nr. 36/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 38/2015, kann aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, wie insbesondere die soziale Lage der Schüler:innen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten und der besonderen Begabung der Schüler:innen, die Landesregierung im Einzelfall eine Ermäßigung des Schulgeldes gewährt werden.
 

Nähere Infos

 

Dokumente für das Ansuchen um Teilrückerstattung des Elternbeitrags zum Musikschulbesuch:

Informationsblatt

Antragsformular DOCX

Antragsformular PDF

Formular Schüler:innenbeschreibung


ACHTUNG NEUERUNG: Anträge können bereits ab 1.3.2023, allerdings nur mehr bis zum Ende des aktuellen Schuljahres (Stichtag: 30.6.2023), eingereicht werden. Die Anträge sind zeitgerecht beim Land Burgenland einzubringen.
Seite teilen: