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Offene Stellen

 

Derzeit sind im Burgenländischen Musikschulwerk keine offene Stellen ausgeschrieben.


Gemäß § 5 der Vereinbarung zwischen Land Burgenland und Burgenländischem Musikschulwerk sind alle Stellen - also auch jene, die intern besetzt werden können - öffentlich auszuschreiben. Wenn die Chance auf eine Neuanstellung besteht, d. h. die Stelle nicht intern besetzt werden kann, werden die aussichtsreichsten Bewerber:innen zu einem Lehrauftritt eingeladen.

Im Burgenländischen Musikschulwerk wird eine Evidenzliste der Bewerberinnen und Bewerber geführt. Sie können daher jederzeit Ihre Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen an uns senden und werden im Falle einer möglichen Neuaufnahme von uns kontaktiert.

Die Lehrer:innen der Musikschulen des Burgenländischen Musikschulwerks sind Angestellte des Vereins Burgenländisches Musikschulwerk. Neben dem Angestelltengesetz sind auf die Dienstverhältnisse gemäß der Vereinbarung zwischen dem Land Burgenland und dem Burgenländischen Musikschulwerk die folgenden Bestimmungen anzuwenden:
§§ 41 und 44 (Entlohnungsschema), § 19 Abs. 1, 2, 4, 5, 6 (Vorrückung), § 26 (Vorrückungsstichtag), §§ 15 und 42 (Überstellungen), § 41 Abs. 2 und 8 (Dienstzulage und Leiterlehrverpflichtung), § 45 (Mehrdienstleistungen), § 16 (Kinderzuschuss) des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 in der jeweils geltenden Fassung; § 20c Gehaltsgesetz 1956 in der jeweils geltenden Fassung

 

Aus den genannten Bestimmungen ergibt sich eine Bezahlung der Musikschullehrer:innen nach dem Gehaltsschema der Vetragslehrer:innen. Für die Einstufung in die Entlohnungsgruppen gilt je nach Qualifikation:

* IGP I (Bachelor, Lehrbefähigung): l2a1 (mit Aufzahlung auf l2a2)

* Künstlerisches Diplom: l2b1 (mit Aufzahlung auf l2a1)

* Einschlägige Vorbildung (z. B. nicht abgeschlossenes Studium): l3

Für unbefristete Verträge ist das Schema I L, für befristete Verträge (Vertretungen und Probejahre) das Schema II L heranzuziehen.

 

Für das Gehaltsschema 2024, gültig ab 1. Jänner 2024 klicken Sie bitte hier!

Für weitere Fragen stehen wir unter office@musikschulwerk-bgld.at und 02682 22 650 zur Verfügung.

 

Bitte schicken oder mailen Sie Ihre Bewerbung (inklusive Lebenslauf, Zeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde) an:

Burgenländisches Musikschulwerk

Technopark, 2. Obergeschoß
Thomas Alva Edison-Straße 1
7000 Eisenstadt

office@musikschulwerk-bgld.at

Burgenländisches Musikschulwerk

Thomas Alva Edison-Straße 1
Technopark, 2.Obergeschoß
7000 Eisenstadt

Tel: +43 (0)2682 22 650
Mail: office@musikschulwerk-bgld.at

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