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Maßnahmen


Als Teil unserer Schutzmaßnahmen ist es unser Ziel, die wertvolle Schüler:innen-Lehrer:innen Beziehung zu bewahren und sicherzustellen, dass sie respektvoll, professionell und im Rahmen eines sicheren Umfelds gepflegt wird.

Beschwerdewege

Sollten sich Bedenken bezüglich des persönlichen Kontakts ergeben, stehen in den Musikschulen Burgenland klare und vertrauliche Beschwerdewege zur Verfügung. Sie zielen darauf ab, eine klare Struktur für die Meldung und Handhabung von möglichen Übertretungen zu schaffen, um das Wohl der Schüler:innen und Lehrer:innen zu gewährleisten.


Interne Beschwerdemechanismen:

  • Lehrer:in/Schulleitung:
    Lehrer:innen oder Schulleiter:innen sind oft die direkten Ansprechpartner:innen, um Bedenken oder Vorfälle zu melden und stehen als Anlaufstelle zur Verfügung.
     
  • Kinderschutzbeauftragte:
    Die Kinderschutzbeauftragten bieten Beratung und Unterstützung bei Bedenken, Beschwerden und unklaren Situationen sowohl für Schüler:innen und Eltern als auch für Lehrende und Schulleitungen, wobei auf Wunsch der Betroffenen Anonymität gewahrt bleibt. Sie übernehmen Verantwortung für den professionellen Umgang mit gemeldeten Vorfällen.
     
  • Digitale und anonyme Beschwerdebox:
    Zusätzlich steht an jedem Musikschulstandort eine digitale und anonyme Beschwerdebox zur Verfügung, um einen niederschwelligen Zugang zu bieten.
     

Externe Beschwerde- und Unterstützungsstellen

In Fällen, in denen man nicht direkt die Musikschulen Burgenland kontaktieren möchte, ermutigen wir dazu, externe Beratungseinrichtungen zu kontaktieren.

Eine Auflistung der externen Beratungseinrichtungen des Burgenlandes findet sich unter  Anlaufstellen

Im Falle von schwerwiegenden Anlassfällen müssen von den Musikschulen Burgenland Behörden wie die Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft, Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.

Fallmanagement

Vorgehensweise bei Verdachts- und Anlassfällen:

Die Musikschulen Burgenland nehmen jeden einzelnen Vorfall ernst und behandeln ihn nach Schweregrad.
Die Maßnahmen müssen durchdacht und individuell an die jeweilige Situation angepasst werden. Sie können nicht generalisiert werden.

Grundprinzipien für das Handeln:

  • Aussagen von Betroffenen ernst nehmen und für möglich halten

  • Fairness

  • Angemessenheit

  • Abwägung zwischen Vertraulichkeit und transparentem Vorgehen

  • Proaktive Information der Medien (z.B. Statement der Musikschulen Burgenland dazu) unter Wahrung der Datenschutzrichtlinien

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