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Verhaltenskodex


Die Achtung der Rechte von Kindern im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention ist Teil unseres Selbstverständnisses und der gelebten Grundhaltung der Musikschulen Burgenland. Insbesondere verpflichten wir uns, alles uns Mögliche zu tun, um die Schüler:innen vor Vernachlässigung, körperlicher oder psychischer Misshandlung, sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt oder Ausbeutung zu bewahren. Der Verhaltenskodex ist Ausdruck unserer Haltung und gilt in allen Kontexten der Musikschularbeit. Entsprechend unserer Unterrichtsziele behandeln wir Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten und begegnen ihnen mit Respekt.

Wir, die Bediensteten der Musikschulen Burgenland, verpflichten uns, die im Verhaltenskodex der Musikschulen Burgenland genannten Verhaltensweisen im Rahmen unserer Dienstverpflichtung einzuhalten.

Was uns im Umgang mit unseren Schüler:innen wichtig ist

Kriterien bei der Einstellung von Lehrenden


An den Musikschulen Burgenland unterrichten ausgebildete Musikpädagog:innen. Durch ständige Fort- und Weiterbildung aller Lehrer:innen werden zeitgemäße pädagogische Konzepte erarbeitet, reflektiert und evaluiert.

Vor Einstellung bei den Musikschulen Burgenland müssen die Bewerber:innen eine Unterrichtseinheit mit Schüler:innen vor einer Kommission absolvieren. Bei der Beurteilung dieses Lehrauftritts wird der sensible Umgang der Bewerber:innen mit Nähe und Distanz mit einbezogen.

Die Kommission achtet auf einen altersadäquaten und wertschätzenden Umgang und sensible Sprache entsprechend den pädagogischen Grundsätzen des KOMU-Lehrplans. Bei einer etwaigen Berührung wird darauf geachtet, ob der/die Bewerber:in zuvor nach dem Einverständnis gefragt hat und ob die Körpersprache der Schüler:innen mit dem verbalen Einverständnis übereinstimmt.

Mit der Einstellung wird sowohl die allgemeine Strafregisterbescheinigung als auch die Strafregisterbescheinigung Kinder-und Jugendfürsorge eingeholt.

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