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Schulgeldinfo


Das Burgenländische Musikschulwerk ist aufgrund des Burgenländischen Musikschulförderungsgesetzes 1993 verpflichtet, die Höhe des Schulgeldes so festzusetzen, dass damit 25 % der Personalkosten des Burgenländischen Musikschulwerks abgedeckt werden können. [1]  


Die Höhe des Schulgeldes für das Schuljahr 2025/26 beträgt pro Semester:

 

Unterrichtsform
Schulgeld pro Person und Semester [2]

Einzelunterricht 50 Minuten

465,-  €

Partnerunterricht 75 Minuten oder Einzelunterricht 37,5 Minuten

405,-  €

Partnerunterricht 50 Minuten oder Einzelunterricht 25 Minuten

315,-  €

Gruppenunterricht 50 Minuten, 3 bis 5 Kinder

240,-  €

Kursunterricht 50 Minuten, 6 bis 12 Kinder

125,-  €


Ergänzungsfächer wie Orchester, Ensemble oder Musikkunde sind schulgeldfrei.

Die Anmeldung für das Schuljahr 2025/26 ist ab 1. Mai möglich.


[1] 55 % der Personalkosten werden vom Land Burgenland und 20% von den Gemeinden getragen. Der gesamte Sachaufwand wird von den Gemeinden getragen.

[2] Im Schulgeld ist ein Lehrmittelbeitrag in der Höhe von € 4,-  enthalten.

Schuljahr 2025/26 - Aktuelles Schuljahr


Musikschulförderung:


Gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes über die Förderung des Musikschulwesens im Burgenland (Bgld. Musikschulförderungsgesetz), LGBl. Nr. 36/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 38/2015, kann aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, wie insbesondere die soziale Lage der Schüler:innen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten und der besonderen Begabung der Schüler:innen, die Landesregierung im Einzelfall eine Ermäßigung des Schulgeldes gewährt werden.
 

Für einkommensschwache Eltern besteht die Möglichkeit, beim Land Burgenland um Musikschulförderung anzusuchen. Im Falle einer Genehmigung bezahlen Sie den ermäßigten Betrag.

Für mehr Information und zur Antragstellung klicken Sie bitte hier!

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