Schulgeldinfo
Das Burgenländische Musikschulwerk ist aufgrund des Burgenländischen Musikschulförderungsgesetzes 1993 verpflichtet, die Höhe des Schulgeldes so festzusetzen, dass damit 25 % der Personalkosten des Burgenländischen Musikschulwerks abgedeckt werden können. [1]
Die Höhe des Schulgeldes für das Schuljahr 2022/23 beträgt pro Semester:
Unterrichtsform | Schulgeld pro Person und Semester [2] |
Einzelunterricht 50 Minuten | 390,- € |
Partnerunterricht 75 Minuten oder Einzelunterricht 37,5 Minuten | 340,- € |
Partnerunterricht 50 Minuten oder Einzelunterricht 25 Minuten | 260,- € |
Gruppenunterricht 50 Minuten, 3 bis 5 Kinder | 200,- € |
Kursunterricht 50 Minuten, 6 bis 12 Kinder | 100,- € |
Ergänzungsfächer wie Orchester, Ensemble oder Musikkunde sind schulgeldfrei.
[1] 55 % der Personalkosten werden vom Land Burgenland und 20% von den Gemeinden getragen. Der gesamte Sachaufwand wird von den Gemeinden getragen.
[2] Im Schulgeld ist ein Lehrmittelbeitrag in der Höhe von € 4,- enthalten.
Schulgeldermäßigung und -rückerstattung:
Gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes über die Förderung des Musikschulwesens im Burgenland (Bgld. Musikschulförderungsgesetz), LGBl. Nr. 36/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 38/2015, kann aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, wie insbesondere die soziale Lage der Schüler*innen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten und der besonderen Begabung der Schüler*innen, die Landesregierung im Einzelfall eine Ermäßigung des Schulgeldes gewährt werden.