Finanzierung
Gemäß § 5 des Burgenländischen Musikschulförderungsgesetzes 1993 trägt das Land Burgenland 55% und die Gemeinden – im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl - 20 % der Personalkosten des Burgenländischen Musikschulwerks.
Die Höhe des Schulgelds ist gemäß § 3 so zu bemessen, dass 25 % der Personalkosten damit gedeckt sind.
Den Sachaufwand tragen die Gemeinden.