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Finanzierung

 

Gemäß § 5 des Burgenländischen Musikschulförderungsgesetzes 1993 trägt das Land Burgenland 55% und die Gemeinden – im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl - 20 % der Personalkosten des Burgenländischen Musikschulwerks.

 

Die Höhe des Schulgelds ist gemäß § 3 so zu bemessen, dass 25 % der Personalkosten damit gedeckt sind.

 

Den Sachaufwand tragen die Gemeinden.

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